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AGBs

Diese AGB sind integraler Bestandteil sämtlicher Angebote und werden mit der Annahme des Angebots verbindlich akzeptiert.

Allgemeiner Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die (teilweise) Vermietung von Räumen und des Biergartens der Firma Bengel Events UG, Schwedenstraße 16, 13357 Berlin, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, privaten Feiern, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen. Sie gelten auch für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von Bengel Events UG. Untervermietung oder Weitervermietung der Räume ist nicht erlaubt. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

 

Vertragsschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

Ein Vertrag wird abgeschlossen, wenn der Kunde das Angebot der Bengel Events UG bestätigt. Der Kunde und Bengel Events UG sind die Vertragspartner. Wird ein Vermittler eingeschaltet, haften der Kunde und der Vermittler gesamtschuldnerisch. Bengel Events UG haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und für vertragstypische Pflichten. Der Kunde muss mögliche Schäden minimieren und Bengel Events UG über potenziell hohe Schäden informieren. Ansprüche gegen Bengel Events UG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche in fünf Jahren.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Bengel Events UG erbringt die vereinbarten Leistungen, der Kunde zahlt die dafür festgelegten Preise inklusive Mehrwertsteuer. Preisanpassungen bis zu 5 % sind möglich, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate beträgt. Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen zu zahlen, bei Zahlungsverzug kann Bengel Events UG Verzugszinsen verlangen. Bengel Events UG kann jederzeit eine Vorauszahlung verlangen. Der Kunde darf nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

 

Rücktritt des Kunden (Voll-Stornierung)

Der Kunde kann bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist fällt eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtkosten an, die bei Stornierung nicht erstattet wird. Bengel Events UG wird jedoch versuchen, gemeinsam mit dem Kunden einen neuen Termin für die Veranstaltung zu finden, ohne zusätzliche Kosten. Hierbei können bis zu drei alternative Termine vorgeschlagen werden.

 

Bei Stornierungen, die 7 bis 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, werden 75 % der Gesamtkosten in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen innerhalb von 3 Tagen vor dem Veranstaltungstermin werden 100 % der Gesamtkosten berechnet. In beiden Fällen werden Reinigungskosten nicht in die Berechnung einbezogen und entsprechend abgezogen.

Rücktritt durch Bengel Events UG

Bengel Events UG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Vorauszahlung nicht geleistet wird oder andere Umstände wie höhere Gewalt, falsche Angaben oder Gefahr für Sicherheit oder Ansehen vorliegen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht bei einem berechtigten Rücktritt.

 

Reduzierung der Teilnehmerzahl (Teil-Stornierung)

Die endgültige Anzahl der Teilnehmer muss mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin endgültig festgelegt werden. Eine kostenfreie Reduzierung der Teilnehmerzahl ist bis zu diesem Zeitpunkt möglich. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl, die zwischen 7 und 3 Tagen vor dem Veranstaltungstermin erfolgt, werden mind. 75 % der ursprünglichen Gesamtkosten berechnet.

 

Erfolgt die Reduzierung weniger als 3 Tage vor dem Veranstaltungstermin, sind 100 % der ursprünglichen Gesamtkosten zu zahlen.

Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. Eigene Getränke können nicht mitgebracht werden. 

 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Wenn Bengel Events UG technische oder sonstige Einrichtungen für den Kunden beschafft, handelt es im Namen des Kunden. Der Kunde haftet für die Pflege und Rückgabe dieser Einrichtungen. Die Nutzung eigener elektrischer Anlagen oder Telefonanlagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt. 

 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Risiko des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Bengel Events UG haftet nicht für Verlust oder Beschädigung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dekorationsmaterial muss brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Nicht konformes Material kann entfernt werden. Gegenstände sind nach der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls kann Bengel Events UG die Entfernung vornehmen und eine Nutzungsentschädigung verlangen.

 

Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für Schäden, die durch Veranstaltungsteilnehmer*innen, Mitarbeiter*innen oder ihn selbst verursacht werden. Bengel Events UG kann angemessene Sicherheiten verlangen, um potenzielle Schäden abzusichern.

 

Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist Berlin. Als Gerichtsstand ist Berlin festgelegt. Es gilt deutsches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Wenn eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.

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